Villa mit separaten Bungalow auf 11.263 m² Grundstück
Verkauft





































- Objektart
- Haus
- Objekttyp
- besondere Immobilie
- Vermarktungsart
- Kauf
- PLZ
- 24874
- Ort
- Westerrönfeld
- ImmoNr
- 2026-5579
- Wohnfläche
- ca. 275 m²
- Grundstücksgröße
- ca. 11.263 m²
- Anzahl Zimmer
- 9
- Anzahl Badezimmer
- 3
- Kaufpreis
- 580.000,00 €
- Baujahr
- 1912
- Endenergiebedarf
- 307,4 kWh/(m²a)
- Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Energieausweis gültig bis
- 07.07.2034
- Energieeffizienzklasse
- H
- Außen-Provision
- 3,00 %
- wesentlicher Energieträger
- Öl
Beschreibung
Charmante Villa auf beeindruckend großem Grundstück mit zusätzlichem BungalowIn direkter Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal auf 11.263 m² Grundstück befindet sich dieses außergewöhnliche Objekt, welches wir Ihnen zum Kauf anbieten. Das Haupthaus wurde in 1912 erbaut und bietet rund 220 m² Wohnfläche, verteilt auf Erd-,Ober- und Dachgeschoss. In 1945 entstand im hinteren Teil des Grundstücks ein Gartenhaus, welches in 1985 vom letzten Eigentümer erweitert und umgebaut wurde mit einer Wohnfläche von ca. 55 m².
Die Aufteilung:
VILLA
Erdgeschoss
- Diele
- Küche mit Zugang zur Terrasse
- Esszimmer
- Schlafzimmer mit Bad en Suite
Obergeschoss
- Flur
- Wohnzimmer mit Balkon
- Gästezimmer
- WC
Dachgeschoss
- Flur
- Kinderbereich 1 (2 Räume als Durchgangszimmer, schlafen/spielen/lernen)
- Kinderbereich 2 (2 Räume als Durchgangszimmer, schlafen/spielen/lernen)
- Bad mit Wanne
Untergeschoss
- Waschküche
- Heizungskeller (ÖZH Buderus aus 2002)
BUNGALOW
- Flur
- Küche
- Bad mit Dusche
- Wohnzimmer
Die Beheizung des Bungalows erfolgt über eine Gastherme.
Beide Objekte und das Grundstück wurden seit längerer Zeit nicht genutzt und befinden sich im „Dornröschenschlaf“; aufgrund der Art, Lage und Größe ist es sicherlich lohnend, diese hieraus zu erwecken.
Lt. Auskunft des Bauamtes befindet sich das Areal nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Bauvorhaben müssten sich nach § 34 (1) BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Da es sich bei dem Grundstück um eine sehr große, unbebaute Fläche mit einem großen Baumbestand handelt, würde für eine eventuelle Bebauung eine Bauleitplanung (Änderung F-Plan mit Aufstellung Bebauungsplan) erforderlich sein. Der Ursprungsplan des Flächennutzungsplans stellt die Fläche als Grünanlage dar. Ein Bebauungsplan sollte sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln, so dass eine F-Planänderung trotz der Lage im Innenbereich erforderlich wäre.
Lt. Denkmalschutzbehörde sind weder die Gebäude noch das Areal unter Denkmalschutz.
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